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Verlustrettung bei Anteilsübertragungen in Zeiten von Corona
Start-ups, die über geringe Rücklagen verfügen, stehen aufgrund der Corona-Krise vor enormen finanziellen Herausforderungen, die die Aufnahme von neuem Kapital erforderlich machen. Dabei droht bei einem substanziellen Anteilseignerwechsel, auch bei Erwerbergruppen mit gleichgerichteten Interessen, der Untergang steuerlicher Verlustvorträge nach § 8c KStG, wenn die jungen Unternehmen nicht ausreichend stille Reserven nachweisen können. Der in der Praxis aufgrund von Rechtsunsicherheit bisher kaum angewendete § 8d KStG kann den Verlustuntergang verhindern. Dabei ist der unbestimmte Rechtsbegriff des Geschäftsbetriebs weit auszulegen.
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Der Begriff des Geschäftsbetriebs und dessen Auslegung
[i]Definition des zentralen Anknüpfungspunkts „Geschäftsbetrieb“Der zentrale Anknüpfungspunkt in § 8d KStG ist der Begriff des Geschäftsbetriebs und dessen Fortführungserfordernis. Der Geschäftsbetrieb ist in § 8d Abs. 1 Satz 3 und 4 KStG legal definiert. Nicht nur für die grundsätzliche Antragstellung auf Anwendung der Norm, sondern auch für das Feststellen des Eintritts eines schädlichen Ereignisses, erweist sich die Abgrenzung des Begriffs Geschäftsbetrieb von zentraler Bedeutung. Ausweislich der Gesetzesmaterialien soll sich die Auslegung des Begriffs an der Rec...