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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Aktienverlusten bei Kapitalherabsetzung auf Null
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der durch Entzug von Aktien im Rahmen einer Kapitalherabsetzung auf Null in Verbindung mit einem anschließenden Bezugsrechtsausschluss (§ 225a InsO) erlittene Verlust ist steuerlich zu berücksichtigen.
[i]Jordan, NWB 37/2019 S. 2702Für die Praxis ist das Urteil von Bedeutung und reiht sich in die aktuelle (ständige) Rechtsprechung des BFH zur Frage der Berücksichtigung atypischer Aktienverluste ein. Der BFH folgt der von der Klägerin vertretenen Ansicht einer steuerrechtlichen Berücksichtigungspflicht der Verluste. Den Entzug der Aktien der Klägerin durch die Kapitalherabsetzung auf Null samt des Bezugsrechtsausschlusses für die anschließende Kapitalerhöhung beurteilt der VIII. Senat des BFH in ent...