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Verfahrensrecht
In RENO 3/2020 S. 6 ff. habe ich einige Ausführungen zum Familienverfahrensrecht zusammengestellt. Der vorliegende Beitrag stellt eine Übung zu diesem Thema dar. Ich wünsche Ihnen bei der Bearbeitung viel Erfolg!
Allgemeines
Es kommt in Abschlussprüfungen immer wieder vor, dass Fragen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Familienverfahrensrecht gestellt werden. Im vorliegenden Wissenstraining geht es um die Fragen, welche Angelegenheiten zu den Familiensachen gehören, welche Verfahrensregeln gelten, um die Terminologie in Familiensachen etc.
Aufgaben und Lösungen
Das FamFG unterscheidet zwischen Familienstreitsachen und Familiensachen. Nennen Sie jeweils drei Beispiele für Familienstreitsachen und für Familiensachen.
Aufgabe 1
Familienstreitsachen sind Unterhaltssachen (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhalt der nicht ehelichen Mutter, Elternunterhalt), Güterrechtssachen (z. B. Antrag auf Zahlung von Zugewinn) und sonstige Familiensachen im Sinne des § 266 FamFG (z. B. Ansprüche auf Gesamtschuldnerausgleich). Familiensachen sind u. a. Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Kindesherausgabe, Aufenthaltsbestimmung, Umgang), Abstammungssachen, Ehewohnungssachen, Hausratssachen.