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Umsatzsteuer | Kfz-Gestellung für Geschäftsführer der Organgesellschaft
Die Überlassung eines Dienstwagens an den Geschäftsführer der Organgesellschaft zur privaten Mitbenutzung ist eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, die die Umsatzsteuer des Organträgers erhöht. Bemessungsgrundlage ist – wenn einkommensteuerlich die 1 %-Methode angewendet wird – der Wert nach der 1 %-Methode, der um 20 % für die nicht vorsteuerbelasteten Aufwendungen gemindert wird.
Der [i]Kläger war Organträger und Geschäftsführer der Organgesellschaft Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer der T-GmbH. Es bestand eine Organschaft zwischen dem Kläger als Organträger und der T-GmbH als Organgesellschaft. Die T-GmbH überließ dem Kläger als Geschäftsführer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Es kam dann zum Streit über die Höhe des Bruttolistenpreises, da der Kläger von 91.770 € und das Finanzamt von 92.900 € ausging. Das FG ließ diesen Streit offe...