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Steuerrecht | Keine Kostendeckelung bei 1 %-Methode bei privat genutztem Betriebs-Kfz
Das FG Rheinland-Pfalz lehnt eine Deckelung des sich nach der 1 %-Methode ergebenden Entnahmewerts auf die tatsächlich entstandenen Kosten ab, weil es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG enthält zur Kostendeckelung keine Regelung, sondern ermöglicht statt der 1 %-Methode nur den Ansatz der anteiligen tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten nach der Fahrtenbuchmethode.
Zwar lässt das BMF eine Kostendeckelung zu, so dass der sich nach der 1 %-Methode ergebende Wert nicht höher sein darf als die tatsächlichen Kfz-Aufwendungen. Bei diesem BMF-Schreiben handelt es sich aber um eine Billigkeitsentscheidung nach § 163 AO, auf deren Anwendung kein gerichtlich einklagbarer Anspruch besteht.
Der [i]Tatsächliche Leasingkosten ohne anteilige Sonderzahlung Kläger ermittelte seinen Gewinn für das Streitjahr 2016 nach § 4 Abs. 3 EStG. Er nutzte einen im Jah...