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Steuerrecht | Keine Ausschlussfrist für Antrag auf fortführungsgebundenen Verlustvortrag
Ein Antrag auf Feststellung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG kann bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft des Körperschaftsteuerbescheids gestellt werden, d. h. solange der Bescheid noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht und erst recht während der Einspruchsfrist.
Nach [i] § 8d KStG enthält keine Ausschlussfrist dem FG enthält § 8d Abs. 1 Satz 5 KStG keine Ausschlussfrist für die Stellung des Antrags. Er muss zwar in der Steuererklärung gestellt werden. Allerdings kann eine berichtigte Steuererklärung, die den Antrag nach § 8d KStG enthält, abgegeben werden, solange der Bescheid noch geändert werden kann, also die Einspruchsfrist läuft oder ein Vorbehalt der Nachprüfung noch wirksam ist.
Im [i]Klägerin reichte berichtigte Steuererklärung ein Streitfall kam es 2017 zu einer schädlichen Anteilsübertragung bei der Klägerin, einer GmbH. Diese stellte in ihrer Körperschaftsteuererklärung...