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NWB 15/2020 S. 1028

Einkommensteuer | Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Kraft getreten

Mit der Neufassung des § 32c EStG (Tarifglättung) durch das JStG 2019 wurde die Regelung an die beihilferechtlichen EU-Vorgaben angepasst. Die EU-Kommission hat nun mit [i]Kanzler, NWB 7/2020 S. 462Beschluss v.  festgestellt, dass die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe darstellt. Damit ist der neue § 32c EStG am in Kraft getreten.

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