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Krankengeld | Lücke in den ärztlichen AU-Feststellungen
Eine Lücke in den ärztlichen Feststellungen der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist unschädlich, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan und innerhalb der anspruchsbegründenden/-erhaltenden zeitlichen Grenzen versucht hat, eine ärztliche Feststellung der AU als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld zu erhalten, es dazu aber aus dem Arzt zurechenbaren Gründen erst verspätet gekommen ist. Der Versicherte ist dann so zu behandeln, als hätte er von dem aufgesuchten Arzt rechtzeitig die ärztliche Feststellung der AU erhalten.
Von dem Grundsatz, dass nur eine erneute ärztliche AU-Feststellung spätestens am letzten Tag des zuvor bescheinigten AU-Zeitraums erfolgen muss, damit die Pflichtmitgliedschaft mit Krankengeldanspruch fortbesteht, hat das BSG bere...