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GmbH & Co. KG | Erstattungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
Die Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches Konto führt unabhängig davon, ob die auf Vorauszahlung gerichtete Forderung der Gesellschaft zugunsten der Gläubiger hätte verwertet werden können, zu einer Masseschmälerung. Bezieht sich eine durch Insolvenzanfechtung erreichte Rückzahlung nicht auf einzelne Gutschriften, sondern auf die Saldodifferenz in einem bestimmten Zeitraum, werden die in die Saldodifferenz einfließenden Gutschriften im Verhältnis der Saldodifferenz zur Gesamtsumme der Gutschriften, mithin zum selben Anteil ausgeglichen, wenn die Differenz die Summe der Gutschriften nicht erreicht. [i]Hülsmann, NWB 35/2018 S. 2561
Für die Erstattungspflicht des beklagten Geschäftsführers kam es nach Ansicht des Senats nicht darauf an, dass die Vorauszahlungen auf das ...