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Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie beschlossen
Das Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen. Der von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Entwurf enthält eine Vielzahl von zeitlich begrenzten Erleichterungen, darunter insbesondere:
Durch verschiedene Maßnahmen insbesondere im Insolvenzrecht wird Unternehmen, die infolge der Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder gar insolvent geworden sind, die Fortführung des Unternehmens ermöglicht und erleichtert.
Die Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung von Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen und Wohnungseigentümergemeinschaften wird auch bei stark beschränkten Vers...