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Handelsregister: Einsichtnahme eines GmbH-Gläubigers
Macht ein Gläubiger gegen eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft fällige Ansprüche geltend, kann ihm die Einsicht in die (Haupt-)Akten des Registergerichts gewährt werden, um den Aufenthalt der Vertreter der Gesellschaft zu ermitteln. Schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten stehen nicht entgegen ( NWB WAAAH-39123).
Im Streitfall hatte sich die GmbH als Schuldnerin planmäßig Vollstreckungsmaßnahmen entzogen. Ein Geschäftslokal war nicht (mehr) vorhanden, ihr in Polen wohnhafter Geschäftsführer war unerreichbar und das Verfahren zur Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit war bereits eingeleitet. Der Inhaber einer fälligen Forderung gegen die GmbH beantragte die Gewährung der Einsichtnahme...