Online-Nachricht - Dienstag, 07.04.2020

Coronavirus | Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen - NRW

Die Bundesländer haben bezogen auf ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen weitestgehend einheitliche auf die Corona-Krise reagiert. Dennoch gibt es in jedem Bundesland einige Besonderheiten. Daher haben wir die Maßnahmen für Sie nach Bundesländern sortiert; hier für NRW.

Systemrelevanz der Steuerberater

In NRW sind Steuerberater im Katalog der systemrelevanten Berufe aufgenommen worden. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) vom i. V. m. Anlage 2 haben nun auch Steuerberater ab dem Anspruch auf eine Notfallbetreuung ihrer Kinder (vgl. unsere Online-Nachricht v. 21.4.2020).

OFD-Kurzinformation Lohnsteuer zum Kurzarbeitergeld

Die OFD-Nordrhein-Westfalen hat die Kurzinformation Lohnsteuer Nr. 01/2020 zum Thema Kurzarbeitergeld - Berücksichtigung von Kindern für die Gewährung eines erhöhten Leistungssatzes gem. § 105 SGB III veröffentlicht. Die Kurzinformation finden Sie .

Erstattung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen:

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest. Der Antrag kann mit ELSTER erstellt und dem Finanzamt übermittelt werden. Eine entsprechende Anleitung finden Sie hier.

Fristverlängerungen inkl. Lohnsteueranmeldung

Die Finanzverwaltung NRW sieht zudem folgende Möglichkeiten zu Fristverlängerungen vor:

  • Fristverlängerung zur Abgabe der Jahressteuererklärung,

  • Fristverlängerung für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen,

  • Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung

  • zweimonatige Fristverlängerung für die zum abzugebenden Lohnsteueranmeldungen

Eine Anleitung, die entsprechenden Anträge und weitere Informationen finden Sie hier.

Ein Antragsformular zur Fristverlängerung für die zum abzugebenden Lohnsteueranmeldungen finden Sie hier.

Weitere steuerliche Erleichterungen

Weiterhin ermöglicht die Finanzverwaltung auf Antrag Zahlungsfristverlängerungen bei der Grunderwerbsteuer und zinslose Stundungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer (vgl. Finanzministerium NRW Pressemitteilung vom 2.4.2020).

Formular zur Beantragung von Steuererleichterungen

Ein entsprechender Antrag wurde auf der Homepage der Finanzverwaltung NRW veröffentlicht.

Zugang zu Finanzämtern und Gerichten

Der Besuchsverkehr in den Finanzämtern ist derzeit eingeschränkt. Alle, die sich an ihre Finanzämter wenden wollen, werden gebeten, dies bis auf Weiteres nur noch telefonisch oder schriftlich zu tun, damit unmittelbare persönliche Kontakte möglichst umfassend reduziert werden.

Auch der Zugang zu den Gerichten soll auf ein Minimum reduziert werden. Eilbedürftige Verfahren, werden allerdings weiterhin durchgeführt (vgl. Online-Nachricht v. 18.3.2020).

NRW-Rettungsschrim

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Die Einzelheiten zur NRW-Soforthilfe inkl. Antragsformular und Ansprechpartnern finden Sie hier.

Einen Überblick über weitere Unterstützungsangebote finden Sie hier.

Hinweis:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

Diese Nachricht wird laufen aktualisiert, zuletzt am .

Quelle: NRW online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-45123