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Corona-Krise: Arbeitsrechtliche Handlungsinstrumente während einer Pandemie
„COVID-19“ oder „Corona“ ist derzeit das bestimmende Thema. Die Auswirkungen betreffen verstärkt den Alltag, wirken sich aber auch in vielerlei Hinsicht auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben aus. Sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht stellen sich verschiedene Fragen. Diese sollen nachstehend beleuchtet und rechtlich eingeordnet werden. Letztlich sollten allerdings alle Beteiligten – unabhängig von formalen Rechtspositionen – nach Wegen suchen, die Krise gemeinsam und einvernehmlich zu bewältigen. Ein Handeln allein auf Basis von Rechten und Pflichten dürfte letztlich kaum zielführend sein. Bezüglich der juristischen Bewertung ist grundlegend zwischen dem Fall der reinen Geltung des Zivilrechts und dem Fall überlagernder hoheitlicher Verfügungen zu unterscheiden.
I. Keine behördliche Anordnungen
Zunächst wird die Konstellation behandelt, in der es gegenüber dem Arbeitgeber resp. dem Arbeitnehmer keine behördlichen Anordnungen (Betriebsschließung, Quarantäne, Ausgangssperre etc.) gibt.
1. Rechte des Arbeitgebers
Eine Pandemie ändert für sich genommen an den wechselseitigen arbeitsvertraglichen Pflichten nichts. Es gelten die allgemeinen Grundsätze.