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Grundprobleme des Verwaltungsverfahrensrechts
I. Einführung
1. Notwendigkeit einer Regelung
Seit nunmehr über zwei Jahrzehnten existieren gesetzliche Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (mit Ausnahme des bereits zuvor geregelten verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahrens, vgl. dazu Hamann, ). Die Notwendigkeit einer verbindlichen Regelung liegt auf der Hand: Zum einen muß für den Bürger das Vorgehen der öffentlichen Verwaltung verläßlich und voraussehbar sein. Aus seiner Sicht geht es also um Transparenz und um Verfahrensrechte. Zum anderen steht den Verwaltungsbehörden eine verbindliche Richtschnur für ihr Handeln zur Verfügung. Überdies erfahren weite Bereiche des allgemeinen Verwaltungsrechts eine gesetzliche Regelung.
Erst in letzter Zeit hat das Verwaltungsverfahrensrecht erhebliche Änderungen erfahren. Das Verwaltungsverfahrensrecht ist im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG) und in entsprechenden Ländergesetzen geregelt: Deutliche Parallelen finden sich im SGB X. Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Bundesgesetz, welches z. T. von den Ländern pauschal übernommen wird. Ansonsten sind Abweichungen in den jeweiligen Länderg...