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Studentische Krankenversicherung – Beitrags- und Meldepflichten
Zum Jahresbeginn sind im Bereich der studentischen Krankenversicherung verschiedene beitrags- und melderechtliche Änderungen in Kraft getreten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Pflichtversicherte Studenten
[i]Beitragsberechnung von fiktiver BemessungsgrundlageDie Beiträge für in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversicherte Studenten werden bundesweit einheitlich von einer fiktiven Bemessungsgrundlage berechnet; maßgeblich ist der Betrag, der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studenten festgesetzt ist, die nicht bei ihren Eltern wohnen (aktuell 744 € monatlich), und zwar unabhängig davon, ob im Einzelfall tatsächlich BAföG bezogen wird oder nicht.
Änderungen am BAföG-Bedarfssatz schlagen (ab dem Beginn des folgenden Wintersemesters) auf die Bemessungsgrundlage und damit auf den zu zahlenden Beitrag durch.
[i]BeitragssatzDer Beitragssatz für Versicherte in der studentischen Krankenversicherung beträgt 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes; das sind aktuell 10,22 %. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. Veränderungen bei den Beitragssätzen wirken sich unmittelbar ab deren Inkrafttreten aus.
[i]ZahlungsweiseAbweichend von der gesetzlich vorgesehenen Zahlungsweise sieht der GKV-Spitz...