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Studentische Krankenversicherung – Beitrags- und Melderecht
Beitragspflicht der Studenten außerhalb einer kostenfreien Familienversicherung
Zum Jahresbeginn sind im Bereich der studentischen Krankenversicherung verschiedene beitrags- und melderechtliche Änderungen in Kraft getreten. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick mit Beispielen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie hier.
I. Beitragsrechtliche Aspekte der studentischen Krankenversicherung
Studenten, soweit sie nicht kostenfrei familienversichert sind, müssen für ihre Krankenversicherung Beiträge entrichten, die sie im Grundsatz in voller Höhe allein zu tragen haben.
1. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
a) Beitragspflichtige Einnahme
[i]Fiktive BemessungsgrundlageDie beitragspflichtigen Einnahmen (Bemessungsgrundlage) von krankenversicherungspflichtigen Studenten sind in § 236 SGB V geregelt. Danach gilt für die Berechnung der Beiträge 1/30 des Betrags, der als monatlicher Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) für Studenten festgesetzt ist, die nicht bei ihren Eltern wohnen.
Diese fiktive Bemessungsgrundlage ist für jeden Studenten bundesweit gleichermaßen anzusetzen, und zwar völlig unabhängig davon, ob im Einzelfall tatsächlich BAföG-Leistungen bezogen werden oder nicht.
Mit dem am in Kraft getretenen 26. Gesetz zur Änderung de...BGBl 2019 I S. 1048