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Überblick zu unilateralen Maßnahmen einzelner Staaten als Folge von BEPS-Aktionspunkt 1
Im Rahmen von Aktionspunkt 1 des Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Aktionsplan) hat sich die OECD mit den steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft befasst. Hinzu kommen kürzlich neu veröffentlichte Details zum sog. Two Pillar Approach.
Auch [i]Idee einer isolierten „digitalen Wirtschaft“ wurde im Grunde aufgegeben auf Ebene der EU gibt es Arbeiten in Bezug auf die Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Hintergrund ist, dass es digitale Geschäftsmodelle ermöglichen, auch ohne physische Präsenz Gewinne in einem Staat zu erzielen, bisherige Steuerpflichten grds. jedoch an die physische Präsenz des Steuerpflichtigen anknüpfen. Da im Ergebnis festgestellt wurde, dass die Digitalisierung mittlerweile die gesamte Wirtschaft erfasst, sollen bestimmte Aspekte der bestehenden Besteuerungsprinzipien angepasst werden, um den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen.
Neben [i]Einzelne Staaten warten die Umsetzung der OECD-Pläne nicht abden Bestrebungen zur Anpassung der Besteuerungssystematik auf Ebene der OECD, haben bereits einige Staaten nationale Digitalsteuern eingeführt. Das Grundkonzept der Digitalsteuern ähnelt sich in vielen Staaten und das Ziel der Erhebung von Digitalsteuern ist es, Einnahmen ausländischer Unt...