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Umsatzsteuer | Nichtigkeit eines Umsatzsteuerbescheids
Ein Umsatzsteuerbescheid, der an einen GmbH-Geschäftsführer „als gesetzlicher Vertreter der GmbH“ adressiert ist, ist nicht zwingend wegen fehlender Bestimmtheit nichtig. Es genügt, wenn sich aus dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids aus Sicht des Empfängers durch Auslegung zweifelsfrei ergibt, wer der Inhaltsadressat des Bescheids und damit Umsatzsteuerschuldner sein soll: der Geschäftsführer oder die GmbH.
Im Urteilsfall ging es um die seit 2013 in Liquidation befindliche C-GmbH, die vor ihrer Liquidation vom Finanzamt geprüft worden war. Während der Liquidation erließ das Finanzamt geänderte Umsatzsteuerbescheide, die an „Herrn M in Fa. C-GmbH i. L.“ gerichtet waren. Unterhalb des Adressfeldes stand der Zusatz „Als Liquidator für Fa. C-GmbH i. L.“. Die GmbH klagte gegen die Besch...