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BMF 27.02.2020 IV C 6 - S 2137/19/10002 :001, BBK 7/2020 S. 311

Bilanzierung | BMF-Schreiben zu Jubiläumsrückstellungen

Das BMF hat die Richttafeln für die Pauschalbewertung von Jubiläumsrückstellungen aktualisiert. Grund hierfür ist die Fortentwicklung der Heubeck-Richttafeln 2005 G durch die Heubeck-Richttafeln 2018 G (sog. Sterbetafeln).

Die neuen Werte sind frühestens für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem enden, i. d. R. also frühestens [i]Anwendungszeitpunkt der neuen Richtwerte zum ; der war der Tag der Veröffentlichung der Heubeck-Richttafeln 2018 G. Spätestens sind die neuen Werte für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem enden, i. d. R. also zum .

Hinweis:

Das aktuelle Schreiben ersetzt das bisherige Schreiben vom .

Jubiläumsrückstellungen [i]Bewertung mit dem Teilwert oder Pauschalwert i. S. von § 5 Abs. 4 EStG können entweder im Teilwertverfahren bewertet werden oder im Pauschalwertverfahren, bei dem die in dem BMF-Schreiben genannte...

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