Cut, copy and paste
[i]Der Mann, der den Computer nutzerfreundlich machteWohl nur wenige Steuerexperten kannten Larry Tesler. Der Informatiker stand mit am Anfang einer Entwicklung, die uns heute mit Legal Tech, AI und Blockchain oder jedenfalls leistungsfähigen Digitalkameras in jedem Mobiltelefon begegnet. Tesler war bei Xerox, Apple, Amazon und Yahoo! tätig – also den ganz großen „Studios“. Am ist er im Alter von 75 Jahren in Kalifornien gestorben.
Dies wird kein Nachruf. Eher fühle ich mich zu einem gänzlich fachfremden Lob seines vielleicht bekanntesten Erfolges hingerissen. Während seiner Arbeit für Xerox von 1973 bis 1980 erdachte Tesler mit dem Gypsy-Editor die „Click and Type“-Oberfläche, die heute absoluter Standard für Computer ist. Gemeinsam mit Tim Mott entwickelte er damit das Prinzip von Ausschneiden sowie Copy und Paste. Auch die Begriffe für diese Befehle der Textbearbeitung stammen von Tesler.
Wer noch auf einer Schreibmaschine Arbeiten geschrieben hat und weiß, wie Tipp-ex riecht, kann diese Idee nicht hoch genug preisen. Die einfache Textbearbeitung ebnete in den 80er Jahren der Digitalisierung den Weg. Damit wurden Computer überhaupt erst in der Breite anwendbar. Damit begann der Ausbruch der Computer Science aus den Forschungslaboren und ihr Einzug in praktisch jedes Haus. Auch der Redaktionsalltag von heute hat diesem Durchbruch viel zu verdanken. Damit will ich nicht dem Abschreiben das Wort reden! Doch sind schnelle Einfügungen und Änderungen eine solche Verbesserung, dass man nie mehr davon lassen möchte.
[i]Rolle rückwärts beim außensteuerlichen MotivtestOb das ebenfalls für das neue AStG gelten wird, wird in dieser IWB gleich zweifach bezweifelt. Schmidtmann untersucht ab die geplanten Modifikationen des Motivtests nach dem § 8 Abs. 2 AStG-RefE und weist auf Verschärfungen gegenüber der ATAD und europarechtliche Bedenken hin, die dem Referentenentwurf begegnen.
[i]Hohes Doppelbesteuerungspotenzial bei Finanztransaktionen Ebeling/John/Nolden widmen sich ab dem geplanten § 1a AStG-RefE zu Finanztransaktionen und kommen dabei zu einem überwiegend kritischen Ergebnis. Insbesondere sehen die Autoren eine Diskrepanz des BMF-Entwurfs zum finalen Papier zu Finanzierungstransaktionen v. und in der Folge ein hohes Doppelbesteuerungspotenzial. Im Outbound-Fall steht dem Entwurf die jüngste BFH-Rechtsprechung diametral entgegen, wonach explizit das Darlehen entweder zu besichern ist oder ein risikoadjustierter höherer Zinssatz zu vereinbaren ist, ohne dass ein möglicher Konzernrückhalt hier in irgendeiner Form zu berücksichtigen ist.
Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 5 / 2020 Seite 1
NWB BAAAH-43893