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Finanzplandarlehen: Kündigung durch ausscheidenden GmbH-Gesellschafter
Darlehensrückzahlungspflicht der GmbH nach Treu und Glauben – OLG Frankfurt 13 U 99/18
Eine GmbH und ihre Gesellschafter sind eigenständige Rechts- und Steuersubjekte und folglich strikt zu trennen. Ist der vertretungsberechtigte GmbH-Gesellschafter vom Selbstkontrahierungsverbot (vgl. § 181 BGB) befreit, kann er aber für die juristische Person Verträge gestalten und schließen, an denen er gleichzeitig als natürliche Person beteiligt ist. Dieses Näheverhältnis bedingt sowohl zivil- als auch steuerrechtliche Besonderheiten. Jüngst hatte das OLG Frankfurt (Urteil v. - 13 U 99/18), NWB PAAAH-43417 zu entscheiden, inwieweit ein ausgeschiedener GmbH-Gesellschafter die Rückzahlung eines von ihm an die GmbH gewährten Finanzplandarlehens fordern kann.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Darlehen eines Gesellschafters an die Gesellschaft, NWB SAAAB-05302
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Darlehensgewährung eines Gesellschafters gegenüber der GmbH
[i]Geringe Bonität/zu wenig Sicherheit für BankenGewährt ein Gesellschafter der Gesellschaft ein Darlehen, kann dies u. a. deshalb erfolgen, weil ein Kreditinstitut nicht (mehr) bereit ist, der Gesellschaft ein Darlehen zu gewähren. Gründe hierfür können eine zu geringe Bonität der Gesellschaft und damit zu wenig Sicherheit für den Darlehensgeber sein...