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Die Krux mit der Gleichbehandlung vor, im und nach dem Arbeitsverhältnis
Aktuelle Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
In [i]Zur früheren Rechtsprechung Jesgarzewski, NWB 21/2016 S. 1593den Jahren 2018 und 2019 hat sich die Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt. Der Beitrag greift diese Entwicklungen auf, wobei durch eine Einleitung in die Materie, die auch Sinn und Zweck des AGG in den Blick nimmt, die Arbeitsvertragspraxis ihre Handlungen darauf ohne Weiteres einstellen und so Auslegungsrisiken beim tatsächlichen Umgang mit Gleichstellungsfragen vermeiden kann.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Gleichbehandlung im europäischen Licht
[i]AGG setzt europarechtliche Anforderungen umDurch das AGG hat der Bundesgesetzgeber eine spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 GG) vorgenommen. Hintergrund des gesetzgeberischen Handelns war die Umsetzung europarechtlicher Anforderungen, die in verschiedenen Richtlinien ausgeprägt wurden. Diese sind im Kern die sog. Antirassismusrichtlinie (2000/43/EG), die Rahmenrichtlinie Beschäftigung (2000/78/EG), die Gender-Richtlinie (2002/73/EG) und die Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter auch außerhalb der Arbeitswelt (2004/113/EG). Die Anwendung des AGG ist daher stets vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben zu sehen, deren Konkretisierung und Auslegung nicht selten aufgrund einzelner Ent...