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NWB Nr. 8 vom Seite 659 Fach 27 Seite 5107

Sozialgesetzbuch IV

von Professor Dr. Peter Storr, Fachanwalt für Sozialrecht, München

- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -

Mit diesem Gesetz wurde der Gedanke der Kodifizierung des Sozialrechts in einem Sozialgesetzbuch weitergeführt, wobei sich die grundsätzlich geltend gemachten Bedenken gegen das Vorziehen eines allgemeinen Teils bestätigten. Allgemeine Vorschriften finden sich nämlich nunmehr im Sozialgesetzbuch I und im Sozialgesetzbuch IV, eine Tatsache, die sich mit dem Ziel, das Sozialrecht überschaubar und für den Bürger leicht zugänglich zu machen, nur schwer in Einklang bringen läßt, zum Ziel der Harmonisierung der Rechtsvorschriften des gegliederten Systems der Sozialversicherung jedoch durchaus beiträgt.

Grundlegende Änderungen erfuhr das SGB IV durch das sog. Korrekturgesetz v. 19. 12. 1998 (BGBl 1998 I S. 3843) i. Verb. mit dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit v. (BGBl 2000 I S. 2) und das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24. 3. 1999 (BGBl 1999 I S. 388).

I. Grundsätze und Begriffsbestimmungen

Der erste Abschnitt regelt allgemeine Fragen über den Geltungsbereich des Gesetzes und den Umfang der Versicherung, definiert die Begriffe der Beschäftigung und der selbständigen Tätigkeit, des Arbeitsentgelts un...

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Sozialgesetzbuch IV

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