IWB Nr. 3 vom Seite 1

Shiny Object Syndrome

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Shiny Object Syndrome – die Schattenseite von Neugier im GeschäftslebenNeugierige Menschen leisten in vielen Berufsfeldern bessere Arbeit als andere. Die IWB und das Internationale Steuerrecht leben auch davon, dass sich Berater abseits der ausgetretenen Pfade umsehen und dass sich global neue Formate und Optimierungsansätze bilden. Neugier ist neurologisch im Gehirn dort verortet, wo der Mensch sein Belohnungszentrum hat. Indem er seine Neugier stillt, belohnt er sich. Zugleich ist das für die Weiterentwicklung individuell und für die Spezies Mensch ein evolutionärer Vorteil, denn neue Informationen und Herangehensweisen können sehr nützlich sein.

Wo ist der Haken? Indem der Mensch beständig auf der Suche nach neuen Eindrücken und „Triggern“ ist, ist er zunehmend abgelenkt. Eine evolutionär nicht mehr hilfreiche Alltagssituation als Fußgänger endet bei auf das Mobiltelefon geheftetem Blick dann auf der Motorhaube des wohlmöglich auch durch viele technische Ablenkungen unkonzentrierten Autofahrers. SOS ist die Abkürzung für das Shiny Object Syndrome – es lässt Erwachsene bildlich wie Kleinkinder Schmetterlingen nachjagen. Auch Unternehmer sind nicht dagegen gefeit, ihre Motivation stets aus neuen Unternehmungen und Trends zu beziehen. Ist das Projekt auf dem Weg, verlieren sie das Interesse und widmen sich lieber neuen Themen. Das laufende Projekt glänzt eben nicht mehr. Es wäre eine interessante Untersuchung, in welchen Fällen SOS Unternehmen um die Früchte des Erfolgs bringt.

[i]Glänzend neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zu DrittstaatenDiese IWB bringt auch wieder glänzend Neues: So verknüpfen Gebhardt/Krüger ab das BFH-Schlussurteil der EuGH-Rechtssache „X (GmbH)“ mit der anstehenden Reform der Hinzurechnungsbesteuerung in Drittstaatenfällen. Das ATAD-Umsetzungsgesetz ist ein Hoffnungsschimmer für die Probleme bei Lizenzhöchstsätzen in anderen Jurisdiktionen, die mit dem deutschen Fremdvergleichsgrundsatz in Konflikt stehen. Der Fremdvergleich i. S. des § 1 Abs. 3 Satz 1 AStG-RefE soll nämlich künftig anhand der tatsächlichen Verhältnisse erfolgen. Diese sollen auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der beteiligten Vertragspartner abstellen. Müller zeigt ab , was das bei Lizenzierungen nach Brasilien aus deutscher Sicht bedeutet.

[i]Ein leuchtender Strahl via BMF-Schreiben und Joint Ventures unter glitzernder SonneEbenfalls noch sehr aktuell ist das zu Betriebsstätten ohne Personalfunktionen. Obwohl es sehr kurz ist, macht es jetzt eine differenzierte, einzelfallbezogene Gewinnabgrenzung bei (personal-)funktionslosen Betriebsstätten möglich. Warum nicht alle Wünsche des Beraters in Erfüllung gehen, erläutern van der Ham/ Retzer ab . Frank-Fahle informiert Sie ab zu Investments über Joint Ventures in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Auch dort ist Neugier von Vorteil, wenn man die 49 %-Restriktion für ausländische Gesellschafter gefahrlos umschiffen möchte.

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 3 / 2020 Seite 1
AAAAH-41747