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Arbeitslosengeld nach Lohnverzicht
I. Ausgangslage
Insbesondere infolge ungünstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sehen sich immer mehr Arbeitgeber aus Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens und damit um dessen Fortbestand sowie ihre Arbeitnehmer aus Furcht vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes zu Vereinbarungen genötigt, die im Rahmen arbeitsrechtlich zulässiger Betriebsvereinbarungen oder einzelarbeitsvertraglicher Regelungen eine Minderung des Arbeitsentgelts vorsehen. Diese betreffen häufig nicht nur einmalige oder wiederkehrende Zuwendungen wie z. B. das Urlaubsgeld oder die Weihnachtsgratifikation, sondern auch das laufende Arbeitsentgelt. Ob und inwieweit derartige Änderungen der Arbeitsbedingungen dazu führen, daß der Arbeitnehmer im Falle anschließender Arbeitslosigkeit nur ein vermindertes Arbeitslosengeld beanspruchen kann, hängt im wesentlichen davon ab, welche Bestandteile des Arbeitsentgelts entfallen oder gekürzt oder welche Lohnbemessungsmaßstäbe ungünstiger gestaltet werden.
II. Rechtslage
1. Grundsatz
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich - von der im Einzelfall maßgeblichen Lohnersatzquote (60 oder 67 v. H.) und der von der anzuwendend...