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Arbeitsrechtliches Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung
I. Ziel des Gesetzes
Die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres 1996 mit dem 50-Punkte-Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze ein Gesamtkonzept beschlossen, das durch das Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung konkretisiert worden ist. Das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz faßt die arbeitsrechtlichen Maßnahmen dieses Programms zusammen. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es,
mehr Wachstumsdynamik zu ermöglichen,
zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen,
die Betriebe von beschäftigungsfeindlich hohen Lohnzusatzkosten zu entlasten und
das Arbeitsrecht beschäftigungsfreundlich zu flexibilisieren.
Wesentlicher Inhalt des 13 Artikel umfassenden Gesetzes sind Änderungen des Kündigungsrechts und des Urlaubsrechts, die Begrenzung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Erleichterungen beim Abschluß befristeter Arbeitsverträge.
II. Inhalt des Gesetzes
1. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
a) Ausgangslage
Obwohl sich das derzeitige System des gesetzlichen Kündigungsschutzes in seinen Grundzügen bewährt hat, da es Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen ausgewogen berücksichtigt, ist doch festzustellen, daß diese Rechtsma...