Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Entwicklung des Rechts der GmbH im Jahr 2019
Das Recht der GmbH hat sich auch im Jahr 2019 weiterentwickelt. Hierfür war vor allem die Rechtsprechung verantwortlich, wohingegen der Gesetzgeber in Bezug auf die GmbH „stillgehalten“ hat. Hervorzuheben ist insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs (, NWB VAAAH-11050) zur Nichtanwendbarkeit des § 179a AktG (Zustimmungspflicht der Hauptversammlung im Fall der Veräußerung des gesamten Gesellschaftsvermögens) auf die GmbH.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Kein Zustimmungserfordernis entsprechend § 179a AktG bei der GmbH
[i]Erleichterung für ImmobilientransaktionspraxisDie Hauptversammlung muss ihre Zustimmung erteilen, wenn eine Aktiengesellschaft ihr gesamtes Vermögen veräußern will (§ 179a Abs. 1 AktG). In der Rechtsprechung war seit Längerem streitig, ob dies auch im GmbH-Recht und auch im Recht der Personengesellschaften entsprechend gilt. Von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur wurde dies befürwortet – und die mögliche Anwendbarkeit von § 179a AktG in der Praxis häufig übersehen. Die ungeklärte Rechtslage sorgte insbesondere für Probleme, wenn als GmbH organisierte Projektgesellschaften die von ihnen gehaltene Immobilie veräußerten. Der BGH hat eine Anwendbarkeit des § 179a AktG nunmehr au...