Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Entwicklung des Rechts der GmbH im Jahr 2019
BGH erklärt § 179a AktG im GmbH-Recht für unanwendbar
Das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat sich auch im Laufe des Jahres 2019 weiterentwickelt. Hierfür war vor allem die Rechtsprechung verantwortlich, wohingegen der Gesetzgeber im Hinblick auf die GmbH „stillgehalten“ hat. Der nachfolgende Überblick schließt an den Beitrag von Rüdiger Werner, Ausgewählte Entscheidungen zum GmbH-Recht aus dem Jahr 2018, NWB 7/2019 S. 418 an.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Gesellschafterversammlung
Gegenstand verschiedener Entscheidungen waren die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung und Fragen zur wirksamen Beschlussfassung.
1. Kompetenzen der Gesellschafterversammlung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung weiter ausgelotet.
a) Kein Zustimmungserfordernis entsprechend § 179a AktG bei der GmbH
[i]Übertragung des GesellschaftsvermögensDas Gericht (, NWB VAAAH-11050) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Gesellschafterversammlung im Fall der Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens zustimmen muss. Zugrunde lag folgender
Die A-GmbH mit den Gesellschaftern B und C war Eigentümerin eines Betriebsgrundstücks. Am beschlossen B und ...