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Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz im Schienenbahnfernverkehr
Das BMF hat ein Schreiben mit Anwendungsregelungen für den ab dem im Schienenbahnverkehr geltenden ermäßigten Steuersatz herausgegeben. Das Schreiben umfasst außerdem einige Übergangsregelungen ( NWB HAAAH-40563).
Durch Art. 3 des JStG 2019 wurde der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr auch für den Personenfernverkehr auf 7 % abgesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG). Zudem wurde § 34 Abs. 1 Satz 2 UStDV aufgehoben und § 35 Abs. 2 Satz 2 UStDV angepasst. Die Änderungen sind am in Kraft getreten.
Das BMF-Schreiben enthält u. a. Ausführungen zum Anwendungsbeginn. Demnach ist der ermäßigte Steuersatz von 7 %S. 122 auf Beförderungsleistungen anzuwenden, die nach dem bewirkt werden.
Der Unternehmer ist daher berechtigt, über Beförderungsleistungen, di...