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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der Insolvenz
(1) Im Rahmen der Abwicklung des insolventen Unternehmens anfallende Kosten zur Prüfung der Frage, ob ein Anspruch nach § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB besteht, gehören grds. zu den Allgemeinkosten der früheren unternehmerischen Tätigkeit. (2) Das Recht auf Vorsteuerabzug steht der Insolvenzmasse (nur) dann zu, wenn der Insolvenzverwalter die Masse wirksam verpflichtet hat (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2 UStG; §§ 171, 172 Abs. 4 Sätze 1 und 2 HGB; §§ 64, 93 InsO).
(1) Im Insolvenzverfahren über einer GmbH & Co. KG ließ der Insolvenzverwalter durch von ihm beauftragte Rechtsanwälte prüfen, ob Zahlungen an die Kommanditisten – gegebenenfalls teilweise – zurückzufordern seien, soweit hierdurch nicht nur Gewinne, sondern auch bereits geleistete Einlagen aus...BStBl 2011 II S. 241