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Umsatzsteuer | Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt
Die Veräußerung von „gebrauchten“ Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit (Bezug: § 4 Nr. 8 Buchst. c, § 10 Abs. 1, § 25 UStG).
(1) Nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen, steuerbefreit. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin sind u. a. der Erwerb und die Verwertung bestehender Kapitallebens- und Rentenversicherungen sowie die Erbringung von Verwaltungsleistungen und Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Kapitallebensversicherungen. Im Streitjahr 2007 erwarb die Klägerin Kapitallebensversicherungen von Versicherungsnehmern (i. d....