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Verfahrensfragen beim Kindergeld
Durch das Jahressteuergesetz 1996 wurde auch das Verfahren der Kindergeldgewährung maßgeblich geändert, vor allem im Hinblick auf die Beteiligung der privaten Arbeitgeber am Auszahlungsverfahren. Zu beachten ist jedoch auch, daß die prinzipielle Umwandlung des Kindergeldes von einer Sozialleistung in eine Steuervergütung (vgl. NWB F. 27 S. 4451 ff.) eine Anwendung der Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung (AO) bedingt.
Lediglich das nach dem neuen BKGG zu zahlende Kindergeld, dem nach aktuellem Recht nur noch geringe praktische Bedeutung zukommt, wird nach wie vor als ”reine” Sozialleistung im Sinne des § 6 Abs. 1 SGB I gewährt; hier bleiben deshalb die Vorschriften des SGB I und SGB X anwendbar (vgl. zu den verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Kindergeldgewährung nach dem BKGG unter Teil B).
Der in § 31 EStG geregelte sogenannte Familienleistungsausgleich erfolgt für das Jahr 1996 zunächst für alle Berechtigten durch die monatliche Gewährung von Kindergeld; erst im Zuge der - jährlichen - Veranlagung zur Einkommensteuer stellt das Finanzamt fest, ob der steuerrechtliche Kinderfreibetrag sich im Einzelfall günstiger auswirkt, also zu einer betragsmäßig höheren Steuerentlastung führt als...