SGB I § 6
Erster Abschnitt: Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
§ 6 Minderung des Familienaufwands
Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAB-27117