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Häusliches Arbeitszimmer
Ist ein Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer möglich, müssen in einem zweiten Schritt die abzugsfähigen Kosten ermittelt werden.
Bis einschließlich VZ 2017 war bei einem den Ehegatten/Lebenspartnern gemeinsam gehörenden Wohnobjekt ausdrücklich bestimmt, dass die auf das Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen (einschl. AfA) unabhängig vom Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten zu berücksichtigen sind (H 9.14 LStH 2017 „Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen“ 6. Tiret). Diese Vereinfachung ist seit dem VZ 2018 nicht mehr enthalten, worauf die Finanzverwaltung nochmals hingewiesen hat (/2014-1/2016-11-1, juris).
Nunmehr ist zu unterscheiden (vgl. NWB SAAAG-80018, BStBl 2018 II S. 355) zwischen
grundstückorientierten Aufwendungen (z. B. AfA, Schuldzinsen, Grundsteuer, Hausversicherung) und
nutzungsorientierten Aufwendungen (z. B. Energiekosten, Renovierungskosten für das Arbeitszimmer, Reinigungskosten).
Bei der Behandlung der grundstückorientierten Kosten ist zu unterscheiden, ob die Räumlichkeit
im Alleineigentum des das Arbeitszimmer Nutzenden,
im Miteigentum des das Arbeitszim...