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Einkommensteuer – Besteuerung nach § 6 AStG i. V. mit § 17 EStG im Falle einer wesentlichen Beteiligung bei Übertragung der wesentlichen Beteiligung im Wege eines Wertpapierdarlehens auf einen Dritten (FG)
Wird bei einem Steuerpflichtigen die unbeschränkte Steuerpflicht durch einen Wegzug ins Ausland (hier Schweiz) beendet, so kann eine Besteuerung nach § 6 AStG i. V. mit § 17 EStG im Falle einer wesentlichen Beteiligung auch dann erfolgen, wenn der Steuerpflichtige seine Anteile – welche die wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG begründeten – kurz vor dem Wegzug im Wege eines Wertpapierdarlehens auf einen Dritten übertragen hat. Zwar erfolgt bei einem Wertpapierdarlehen grundsätzlich eine vollständige Übertragung der Anteile (ohne Aufdeckung der stillen Reserven) auf den Darlehensnehmer, so dass der Darlehensgeber für die Leihzeit grundsätzlich nicht mehr (wirtschaftlicher) Eigentümer der Anteile ist. Die stillen Reserven bleiben aber beim Darlehensgeber nach § 17 EStG verstrickt – und eine Besteuerung nach § 6 AStG i. V. mit bleibt daher möglich –, weil dessen Rückgewähranspruch aus dem Darlehensvertrag als „Anwartschaft“ i. S. des