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Kapitalertragsteuer – FG Köln veröffentlicht Urteil zu „cum/ex-Verfahren“ (FG)
Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheidet denknotwendig aus.
Sachverhalt: Das FG Köln hat erstmalig in der Sache in einem sogenannten „cum/ex-Verfahren“ entschieden. Dem Rechtsstreit lagen Aktiengeschäfte zugrunde, die vor dem Dividendenstichtag mit einem Anspruch auf die zu erwartende Dividende („cum-Dividende“) abgeschlossen und nach dem Dividendenstichtag vereinbarungsgemäß mit Aktien ohne Dividendenanspruch („ex-Dividende“) erfüllt wurden. Zu entscheiden war, ob dem Aktienkäufer ein Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer zustand.
Dies hat das FG Köln verneint:
Der Kläger ist weder rechtlicher, noch wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien am Dividendenstichtag gewesen. Die Annahme, dass es meh...