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Track 07-08 | Familienheim: Falle bei Weiterübertragung innerhalb von zehn Jahren unter Nießbrauchsvorbehalt
Die Steuerbefreiung bei der ErbSt für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des BFH auch dann, wenn der Erbe nach der Übertragung die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt.
Wir beginnen dieses Mal mit Entscheidungen zur Erbschaftsteuer. Eine sehr großzügige Vergünstigung ist ja die vollständige Steuerbefreiung für Familienheime . Heute möchten wir Sie aber vor einer Steuerfalle warnen. Und zwar bei der Übertragung eines Familienheims durch den Erben innerhalb von zehn Jahren unter dem Vorbehalt eines Nießbrauchs. Das kürzlich ergangene BFH-Urteil betraf konkret die Steuerbefreiung bei der Übertragung an den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner. Nichts anderes gilt aber natürlich auch bei der Übertragung an Kinder.
Die Steuerbefreiung für ein Familienheim entfällt rückwirkend, wenn der überlebende Ehegatte das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu ei...