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Track 05-06 | Mitunternehmeranteile: BMF gibt Gesamtplanbetrachtung bei unentgeltlicher Übertragung auf
Das BMF folgt der BFH-Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen in mehreren Schritten zum Buchwert und gibt seine bisherige Gesamtplanbetrachtung auf. Im Bereich der Tarifvergünstigung der §§ 16, 34 EStG hält das BMF aber an seiner Gesamtplanbetrachtung fest. Die Tarifvergünstigung wird nur gewährt, wenn die stillen Reserven zusammengeballt aufgedeckt werden, nicht hingegen bei einer mehrstufigen Aufdeckung aufgrund eines Gesamtplans.
Lange war sie erwartet worden. Ende letzten Jahres ist sie dann veröffentlicht worden: Die Anweisung des Bundesfinanzministeriums zu Zweifelsfragen bei der Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG . Die gute Nachricht vorab lautet: Die Verwaltung folgt überwiegend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs . Die unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen in mehreren Schritten ist zum Buchwert möglich. Das verschafft uns – endlich – die dringend benötigte Planungssicherheit bei Gestaltungen.
Das BMF hat sein Schreiben aus dem Jahr 2005 aktualisiert und neu gefasst – unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen BFH-Urteile. Die neuen Regeln sind in allen noch offene...