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Anwendung der 44 €-Freigrenze
Neuerungen und Altbekanntes
In Zeiten des Fachkräftemangels kommt der Entlohnung der Mitarbeiter eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere sind für die meisten Arbeitgeber Gutscheine und Sachbezüge im Rahmen der 44 €-Freigrenze interessant. Hier kann der Arbeitgeber unbürokratisch seinen Arbeitnehmern Vorteile zuwenden, die nicht besteuert werden.
Seit dem ist diese einfache Form der Nettoentlohnung in Gefahr. Der Gesetzgeber schränkt die 44 €-Freigrenze mit einer Neuregelung stark ein.
In diesem Beitrag wird daher sowohl die Grundsystematik der 44 €-Freigrenze näher erläutert als auch ein Blick auf die neue einschränkende Gesetzeslage geworfen.
I. Allgemeines
Die 44 €-Freigrenze ist in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelt:
„Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht übersteigen; die nach Absatz 1 Satz 3 nicht zu den Einnahmen in Geld gehörenden Gutscheine und Geldkarten bleiben nur dann außer Ansatz, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.“
Folgende Merkmale müssen daher gegeben sein:
Sachbezug,
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt und
d...