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Mittelverwendung bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen
Da Verstöße bei der Mittelverwendung die Gemeinnützigkeit bzw. Steuerbegünstigung gefährden können, sollten gemeinnützige Organisationen dem Thema „Mittelverwendung“ besondere Aufmerksamkeit schenken.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]Gehrmann, Gemeinnützigkeit, infoCenter, NWB QAAAA-41702 Einmal errichtet, haben gemeinnützige Organisationen hohe Anforderungen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu erfüllen, um ihre Gemeinnützigkeit bzw. Steuerbegünstigung nicht zu gefährden. Neben den Anforderungen des § 55 Abs. 1 AO, insbesondere dem Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung, gibt es u. a. auch bei der Rücklagenbildung und im Umgang mit Verlusten gemeinnützigkeitsrechtliche Besonderheiten. Stiftungen stellt zudem der Grundsatz der Kapitalerhaltung vor große Herausforderungen. Nachfolgende Tabelle fasst die wichtigsten Do's und Don'ts der gemeinnützigen Mittelverwendung zusammen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Do‘s |
Don‘ts |
→ Verfolgung von Zwecken, die nicht als
gemeinnützig anerkannt bzw. nicht in der Satzung verankert sind | |
→ Ausübung von wirtschaftlichen Tätigkeiten im
untergeordneten Ausmaß zur Besc... |