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Nutzungsersatz aus der Rückabwicklung von Darlehen als Einkünfte aus Kapitalvermögen
FG Köln betritt mit Urteil v. 14.8.2019 - 14 K 719/19 Neuland
[i]Ronig, Kapitalvermögen, infoCenter, NWB DAAAB-14243 Nutzungsersatzansprüche von Darlehensnehmern aus der Rückabwicklung von Darlehensverträgen waren in den letzten Jahren verschiedentlich Gegenstand der höchstrichterlichen Zivilrechtsprechung. Diese hat teilweise mit Ausführungen zur Kapitalertragsteuerpflicht auch steuerrechtliche Aspekte einbezogen. Eine steuerrechtliche Aufarbeitung steht bisher indes aus. Nunmehr hat erstmals der BFH zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen Nutzungsersatz einer Bank an einen Darlehensnehmer aus der Rückabwicklung von Darlehensverträgen zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen führt (, NWB FAAAH-39052, Az. beim BFH: VIII R 30/19). Dies gibt Anlass, die Problematik zu beleuchten.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Zugrundeliegender Sachverhalt im
[i]FG Köln, Urteil v. 14.8.2019 - 14 K 719/19, NWB FAAAH-39052 Dem ( NWB FAAAH-39052) liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger hatten im Jahr 2004 drei zusammenhängende Immobiliardarlehen bei einer Bank zur Finanzierung des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses aufgenommen. Fü...