Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge nur teilweise einkommensteuerpflichtig
Leitsatz
Ein Vergleichsbetrag einer Bank an den Stpfl., der zivilrechtlich teilweise als Herausgabe von bzw. Wertersatz für Nutzungen
(Nutzungsvorteile) zu qualifizieren ist, die die Bank aus laufenden Zins- und Tilgungszahlungen gezogen hat (Nutzungsersatz)
und teilweise als Rückgewähr von Zinszahlungen zu qualifizieren ist, unterliegt nur in Höhe des Nutzungsersatzes der Besteuerung
als Kapitaleinkünfte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2019 S. 16 Nr. 51 DStR 2020 S. 6 Nr. 18 DStRE 2020 S. 769 Nr. 13 EFG 2020 S. 101 Nr. 2 EStB 2020 S. 186 Nr. 5 GStB 2020 S. 55 Nr. 2 WM 2020 S. 223 Nr. 5 FAAAH-39052
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