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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 314/20 E

Gesetze: EStG § 12; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 2 Nr. 7; AO § 38; AO § 175 Abs. S. 1 Nr. 2; BGB § 320 Abs. 1 S. 1; BGB § 346 Abs. 1; BGB § 348 S. 1; BGB § 357 Abs. 1

Nutzungswertersatz aus der Rückabwicklung von Darlehen: Steuerbarkeit als Kapitalertrag – Darlehensaufnahme zur Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnung – Kapitalüberlassung bei Rückgewährschuldverhältnis

Leitsatz

Eine von dem Kreditinstitut zu zahlende Nutzungsentschädigung für die zur Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnung erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen der Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags stellt keinen steuerbaren Kapitalertrag i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S.1 EStG dar (entgegen BStBl. I 2018, 624 Ziff. 8 b).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 25
DStRE 2023 S. 917 Nr. 15
ErbStB 2023 S. 144 Nr. 5
WM 2023 S. 124 Nr. 3
EAAAJ-34373

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 29.09.2022 - 11 K 314/20 E

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