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FG Rheinland-Pfalz | Aktienzuteilung im Rahmen eines Spin-off nach US-amerikanischem Recht
Bereits bei typusorientierter Feststellung der Strukturmerkmale einer Abspaltung i. S. von § 123 Abs. 2 UmwG liegt eine Abspaltung i. S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vor. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a Satz 1 und 7 EStG kommt es im Zeitpunkt der Aktienzuteilung nicht zu einer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerpflichtigen Sachausschüttung – entgegen dem NWB DAAAG-41399.
Die Kläger [i]Anteilszuteilung an Aktionäre entsprach hier eher einer nicht steuerbaren Einlagenrückgewährwaren seit mehreren Jahren Aktionäre der HPC und hielten im Streitjahr 2015 6.000 bzw. 3.000 Aktien in ihrem Depot. Mit Wirkung zum änderte die HPC ihren Namen in HPI. Anschließend übertrug die HPI mit Wirkung zum ihr Unternehmenskundengeschäft im Wege eines Spin-off auf die bereits im Februar 2015 gegründete Tochtergesellschaft HPE. Die Aktionäre der HPC erhielten für eine alte Aktie der HPC eine Ak...