Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschenke erhalten die Freundschaft
Zuwendungen an Arbeitnehmer, Private und Geschäftsfreunde finden in vielfältiger Weise im alltäglichen Geschäftsleben Anwendung.
Der Steuerpflichtige überlegt, wie er den Fiskus an den Kosten beteiligen kann. Für die steuerberatende Praxis ist somit die Kenntnis der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Geschenken von besonderer Bedeutung.
Grundlagen
Steuerlich ist zunächst zwischen Spenden und Geschenken zu unterscheiden:
Spenden dienen gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken (§§ 52–54 AO). Ihre Abzugsfähigkeit richtet sich nach § 10b EStG und § 34g Abs. 1 und 2 EStG (Parteienspenden).
Geschenke sind alle unentgeltlichen Zuwendungen, die nicht als Gegenleistung für Leistungen des Geschenkempfängers anzusehen sind (R 4.10 Abs. 4 EStR).
Form und Bedeutung von Geschenken
Geschenke können in Form von:
Geldleistungen
Sachleistungen
sog. Incentives (Geldprämien, Sachprämien, Bonusprogramme, Reisen, besondere Veranstaltungen (Events), Titel (beruflicher Aufstieg), Dienstwagen, VIP-Logen, Eintrittskarten zu Sport- und Kulturveranstaltungen)
bestehen.
Geschenke haben im Geschäftsleben Bedeutung in der Beziehung zwischen
dem Unternehmer und seinen Geschäftspartnern sowie
dem Unternehmer und seinen Arbeitnehmern.
Persönliche Geschenke ohne Verknüpfu...