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Organisationsverschulden des Steuerberaters bei der Versäumung wiedereinsetzungsfähiger Fristen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3846Die Frage eines dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Organisationsverschuldens seines Beraters im Zusammenhang mit Wiedereinsetzungsanträgen bei Versäumung von Rechtsbehelfsfristen hat durch digitale, EDV-gestützte Kanzleimanagementorganisationen und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten an Aktualität gewonnen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Fehler einer Unterbevollmächtigten und Auslagerung der Fristenkontrolle
Ein Steuerberater muss sich das Verschulden einer angestellten Steuerberaterin, die neben Hilfs- und Bürotätigkeiten auch selbst Mandanten betreut, zurechnen lassen (, NWB MAAAG-80811).
[i]Übertragung ohne Vertretungsvollmacht des verbundenen UnternehmensEine GmbH, die die Erledigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten einem anderen Konzernunternehmen ohne Vertretungsvollmacht überträgt, bleibt selbst für die fristgerechte Einspruchseinlegung verantwortlich (, NWB KAAAH-15802).
Fristen und die Nutzung elektronischer Einrichtungen
[i]Elektronisch geführter FristenkalenderBei der Nutzung elektronisch geführter Fristenkalender muss für den Fall eines Totalausfalls des Servers ein alternativer Sicherungsträger für die Fristenk...