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Segmentberichterstattung im HGB-Konzernabschluss nach E-DRS 36
Hinwendung des DRSC zum Management Approach
Der HGB-Konzernabschluss kann – muss aber nicht – um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Die Bilanzierungspraxis verhält sich augenscheinlich zurückhaltend: Warum sollte man mehr berichten als erforderlich? Es gibt aber gute Gründe, warum es lohnen könnte, sich mit der Segmentberichterstattung und dem neuen E-DRS 36 zu beschäftigen, denn er ist geeignet, der Konzernleitung die eine oder andere Anregung über den Anwendungsbereich von Segmentinformationen zu bieten und auch über die interne Konzernsteuerung nachzudenken.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Rechtsgrundlage, Anwendungsbereich und Rechtsfolgen des E-DRS 36
Nach HGB und auch nach PublG besteht keine Verpflichtung zur Segmentberichterstattung. Allerdings kann der HGB-Konzernabschluss explizit um eine Segmentberichterstattung erweitert werden Gleiches gilt für den Jahresabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind und für Unternehmen, die nach § 11 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind.
Soweit sich die Segmentberichterstattung auf den HGB-Konzernabschluss bzw. den Konzernabschluss nach PublG bezieht, ist auf diese E-DRS 36 anzuwen...