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Neufassung der GoBD im Überblick
Anpassungen an Gesetzesänderungen und den technologischen Fortschritt
Nachdem das BMF die im Juli 2019 veröffentlichte Fassung kurzfristig wieder zurückgezogen hatte, liegt nun nach knapp fünf Jahren mit Schreiben vom die zweite Auflage der GoBD vor. Die Neufassung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ ersetzt die Erstauflage aus dem Jahr 2014 und gilt grundsätzlich für Zeiträume ab 2020. Die Aktualisierung der GoBD berücksichtigt insbesondere die gesetzliche Neuregelung zur Einzelaufzeichnungspflicht in § 146 Abs. 1 Satz 1 AO sowie Vereinfachungen aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung. Zusätzlich veröffentlichte das BMF noch ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Die vorgenommenen Änderungen innerhalb der GoBD bieten vor allem viele Erleichterungen für Unternehmen und haben bisher entstandene Missverständnisse ausgeräumt. Für spürbare Vereinfachungen bei den Steuerpflichtigen sorgen werden
die Ausführungen hinsichtlich der bedingt zulässigen gemeinsamen Erfassung von baren und unbaren Einnahmen in einem Kassenbuch (Rz. 55),
zur Anpassung an die bildhafte Erfassung von Papierdok...