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NWB Nr. 36 vom Seite 3339 Fach 24 Seite 2155

Die Baunutzungsverordnung

von Professor Dr. Rainer Lechelt, Hamburg

I. Einführung

1. Überblick über die BauNVO und ihre Funktion

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die seit ihrer ersten Fassung im Jahre 1962 mehrfach geändert worden ist, ist die verbindliche verordnungsrechtliche Konkretisierung einiger parlamentsgesetzlicher Bestimmungen über die Bauleitplanung im BauGB (zur Bauleitplanung s. Lechelt, NWB F. 24 S. 2101 ff.). Sie richtet sich in erster Linie an die planende Gemeinde, der sie bestimmte Festsetzungsmöglichkeiten für die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan, § 1 Abs. 2 BauGB), über die Art der baulichen Nutzung (1. Abschnitt), das Maß der baulichen Nutzung (2. Abschnitt) sowie über die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche (3. Abschnitt) vorgibt. Für die planende Gemeinde ist jeweils die Fassung der BauNVO maßgeblich, die im Zeitpunkt der Entscheidung über die im Bauleitplan zu treffenden Festsetzungen Gültigkeit besitzt.

Darüber hinaus kommt der BauNVO im Rahmen der Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben erhebliche Bedeutung zu (s. nur § 30 BauGB; s. ferner Lechelt, NWB F. 24 S. 2113 ff.). Liegt ein Bebauungsplan vor, so lassen sich dessen konkrete inhaltliche Aussagen nur unte...

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