Umsatzsteuerliche Würdigung von Photovoltaikanlagen
Für eine nachhaltige Energiepolitik ist die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen ein wichtiger Baustein. Der Koalitionsvertrag vom März 2018 sieht vor, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65% des Bruttostromverbrauchs anzuheben. Wer sich die Photovoltaik auf das Dach holt, tut nicht nur etwas für das Klima. Er wird auch aus umsatzsteuerlicher Sicht Unternehmer. Gerade ansonsten nicht unternehmerisch tätigen Personen ist dies oftmals gar nicht bewusst und es tun sich zahlreiche umsatzsteuerliche Fragestellungen auf. Mit einer aktuellen Verfügung der OFD Karlsruhe wird nun die steuerliche Seite des Betriebs von Photovoltaikanlagen - hoffentlich mit Strom aus Sonnenenergie - beleuchtet. Sowohl für die steuerberatenden Berufe als auch für die Finanzverwaltung ist die Verfügung eine hochaktuelle und lösungsorientierte Gesamtdarstellung des Themas. Peter Klimmek widmet sich den wesentlichen Grundsätzen der Verfügung ab in dieser Ausgabe.
Dies ist die letzte Ausgabe der Umsatzsteuer direkt digital vor Weihnachten. Haben Sie schon einen Weihnachtsbaum gekauft? Dann wissen Sie natürlich als Umsatzsteuerexperte, dass die umsatzsteuerliche Behandlung nicht ganz so einfach ist. Dennis Janz hat das Thema für Sie einmal kurz und knapp auf dieser Ausgabe zusammengefasst. Eine schöne Gesprächsgrundlage beim nächsten Glühwein. Im kommenden Jahr können wir uns dann auch - dank Bonpflicht - schwarz auf weiß davon überzeugen, ob auch der Baumverkäufer umsatzsteuerlich versiert ist. In diesem Sinne wünscht Ihnen die Redaktion der Umsatzsteuer direkt digital eine schöne Vorweihnachtszeit und besinnliche Feiertage.
Mit besten Grüßen
Christian Rohde
Fundstelle(n):
USt direkt digital 23 / 2019 Seite 1
NWB KAAAH-36937